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Kosten der Hörgeräte

DSC01207Einmalige Kosten

Bei Verordnung durch den HNO-Arzt gewähren die gesetzlichen Krankenkassen Zuschuss von bis zu € 827. Dadurch können Sie sich ein Hörgerät mit einer soliden und qualitativ guten Hörversorgung fast ohne Zuzahlung leisten.

Gesetzliche Auflage ist lediglich eine Zuzahlung von 10 €/Ohr.

 

Komfort-Hörgeräte
Hörgeräte der Spitzenklasse

Die nächste Preisklasse bietet Hörgeräte mit mehr Bedien- und Nutzungskomfort.

Digitale Hörgeräte machen durch moderne Verstärkertechnik eine manuelle Lautstärkeregelung überflüssig. Der tägliche Umgang mit den Hörgeräten wird komfortabler. Durch eine flexiblere Anpassung an Ihre individuellen Hördefizite erreichen wir ein angenehmeres Klangerlebnis.

In lautstarker Umgebung erlauben Zusätze wie kleine eingebaute Richtmikrofone das bessere Verstehen der beim Sprechen angeschauten Person.

Hörprogramme liefern verschiedene maßgeschneiderte Einstellungen für unterschiedliche Hörsituationen. Sie können per Schalter am Hörgerät bequem abgerufen werden.

Hörgeräte der Spitzenklasse verwenden modernste Methoden, um bestmöglichen Komfort beim Hören zu gewährleisten.

Die digitale Spracherkennung erlaubt bei Nichtvorhandensein von Sprache das automatische Zurückfahren der Lautstärke. So wird die Belastung durch Umgebungsgeräusche reduziert.

Hörprogrammen können entweder per Uhr oder über eine kleine Fernbedienung gewechselt werden.